Versicherung leicht gemacht
Voraussetzungen für die Versicherung
Alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die nicht älter als 69 Jahre sind und sich vorübergehend im Geltungsbereich aufhalten, können mit PROVISIT versichert werden. Die Versicherung kann bis zu einem Jahr nach Einreise abgeschlossen werden.
Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, können wir Ihnen sicherlich eine Alternative anbieten.Rufen Sie uns an
Telefon: +49 (0)2247 9194 -981
Mo - Fr: 08.00 bis 20.00 Uhr
Sa:
09.00 bis 12.00 Uhr
So kommen Sie zu Ihrer Versicherung
1. Schnell und direkt über’s Internet
Hier können Sie die gewünschte Versicherung unkompliziert online
abschließen. Sie erhalten dann sofort Ihre Versicherungsbestätigung.
2. Per Post oder Fax
Sie können sich das Antragsformular (PDF-Datei)
auch herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an uns schicken. Sie erhalten
dann umgehend Ihre Versicherungsbestätigung.
Alle wichtigen Unterlagen auf einen Blick
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie folgende Unterlagen:
- eine Versicherungsbestätigung für Ihre Unterlagen und zur Vorlage bei Ämtern und Behörden
- ein Ärzte-Info-Ticket für die direkte Abrechnung mit dem Arzt
Ab wann gilt die Versicherung?
Die Versicherung beginnt ab dem beantragten Zeitpunkt, jedoch frühestens am Tag des Antragseingangs in unserem Büro (24:00 Uhr).
Wann endet die Versicherung?
Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt.
Wartezeit
Es bestehen keine Wartezeiten, wenn die Versicherung innerhalb eines Monats nach Einreise abgeschlossen wird. Bei späterem Abschluss der Versicherung beträgt die Wartezeit in der Krankenversicherung einen Monat. Die Wartezeit kann erlassen werden, wenn die Versicherung in direktem Anschluss an eine Vorversicherung abgeschlossen wird. Reichen Sie uns in diesem Fall bitte zusammen mit dem Antrag eine Kopie der Vorversicherung ein. Die Wartezeit gilt grundsätzlich nicht bei Unfällen und bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr für die versicherte Person.


