Sie wollen sich vor Abschluss Ihrer PROVISIT-Versicherung gründlich informieren? In diesem Bereich haben wir für Sie die häufigsten Fragen zu PROVISIT zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Hier finden Sie allgemeine Fragen zu PROVISIT.
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder ständigem Wohnsitz im Ausland, die nicht älter als 69 Jahre sind und sich vorübergehend privat oder geschäftlich in der Bundesrepublik Deutschland, in einem der Länder der Europäischen Union (EU) oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino sowie Vatikanstadt aufhalten, können mit PROVISIT für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren versichert werden.
Maximale Versicherungszeiten sind:
Mitreisende Familienangehörige können ebenfalls versichert werden, wenn sie nicht älter als 69 Jahre sind. Schließen Sie dafür für jedes Familienmitglied separat eine Versicherung ab.
Kinder und Jugendliche können über PROVISIT versichert werden. Kinder unter 6 Jahren können über PROVISIT allerdings nur versichert werden, wenn auch die mitreisenden erziehungsberechtigten Personen über diesen Tarif versichert sind.
Steht Ihr genaues Einreisedatum noch nicht fest, können Sie die Versicherung zunächst mit einem voraussichtlichen Einreisedatum beantragen. Sie erhalten dann eine Versicherungsbestätigung mit diesem Datum.
Sobald Sie den genauen Einreisetag kennen, teilen Sie uns diesen mit. Sie erhalten dann die vollständigen Unterlagen. Vor dem geplanten Einreisetag genügt eine E-Mail. Erfolgt die Mitteilung nach dem ursprünglich geplanten Einreisedatum, benötigen wir einen Einreisenachweis (Passkopie oder Ticket).
Die Mindestversicherungszeit beträgt 1 Monat. Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge. Besteht ein Lastschriftverfahren, wird dieses gestoppt. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen.
Für eine rückwirkende Beitragserstattung benötigen wir einen Wiedereinreisebeleg, der die vorzeitige Rückkehr bestätigt (Flugticket oder Ähnliches).
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.
Eine Stornierung der Versicherung ist vor Versicherungsbeginn jederzeit möglich. Möchten Sie aufgrund der aktuellen Krankheitswelle den Reisezeitraum ändern, ist eine Verschiebung möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Hotel oder Ihre Fluggesellschaft, um zu klären, ob eine Kulanzregelung (Umbuchung oder Stornierung) möglich ist.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.
Fieber, Husten, Anzeichen einer Corona-Infektion? Sie können beruhigt sein. Angst vor hohen Arztkosten müssen Sie mit dem Versicherungsschutz von PROVISIT nicht haben. Die medizinische Behandlung der Coronavirus-Infektion ist versichert. Außerdem beinhaltet PROVISIT bis zu 90 Tage Nachleistung für Behandlungskosten, sollten Sie aufgrund der Infektion gezwungen sein, länger im Ausland zu bleiben.
Quarantänekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Oft wird die Quarantäne als vorsorgliche Schutzmaßnahme verordnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Wenn Sie während der Quarantäne an dem Coronavirus erkranken, ist die Behandlung selbstverständlich versichert.
Die Kosten eines Corona-Tests werden übernommen, sofern eine entsprechende Symptomatik besteht und er vom Arzt angeordnet ist. Handelt es sich bei dem Test allerdings lediglich um eine präventive Maßnahme, z. B. zur Erfüllung einer geforderten Ein- oder Ausreisebestimmung oder für einen Gesundheitsnachweis für Schule, Hochschule oder Arbeitgeber etc., so müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Ja, die Auslandskrankenversicherung von PROVISIT schützt Sie sowohl bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, als auch im Krankheitsfall im Zusammenhang mit einer Pandemie.
Ja, PROVISIT bietet sowohl Versicherungsschutz bei Pandemien als auch bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Reiseunternehmen, um zu klären, ob beispielsweise die Fluggesellschaft Ihnen mit einer Kulanzregelung (kostenlose Umbuchung oder Abbruch Ihrer Reise) entgegenkommt.
Grundsätzlich besteht für eine gewisse Dauer auch Versicherungsschutz bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes. Da Sie aufgrund der Entwicklung des COVID-19 nicht abschätzen können, wie lange Ihr Heimatlandaufenthalt dauern wird, empfehlen wir Ihnen, direkt nach Einreise ins Heimatland die PROVISIT-Versicherung zu kündigen. Teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge.
Tipp: Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.
Wenn Sie Ihre Reisepläne wieder aufgreifen, schließen Sie gerne wieder eine neue PROVISIT-Versicherung ab
Mit Einreise in Ihr Heimatland endet der Versicherungsschutz von PROVISIT. Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.
Das Robert Koch Institut stellt Ihnen wichtige Informationen über die aktuelle Coronavirus-Entwicklung zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur Anmeldung.
Sie können PROVISIT direkt online abschließen. Dafür sind nur zwei Dinge zu tun: Sie füllen das vorbereitete Anmeldeformular sorgfältig aus. Danach überprüfen Sie noch einmal Ihre Angaben und bestätigen die Anmeldung. Und das war’s auch schon für Sie.
PROVISIT bietet ein ganz besonderes Plus:
Die Versicherungskombination kann bis zu 12 Monate nach der Einreise abgeschlossen werden. Damit eignet sich PROVISIT unter anderem auch
Wartezeit
Es bestehen keine Wartezeiten, wenn die Versicherung innerhalb eines Monats nach Einreise abgeschlossen wird. Bei späterem Abschluss der Versicherung beträgt die Wartezeit in der Krankenversicherung einen Monat. Die Wartezeit kann erlassen werden, wenn die Versicherung in direktem Anschluss an eine Vorversicherung abgeschlossen wird. Reichen Sie uns in diesem Fall bitte zusammen mit dem Antrag eine Kopie der Vorversicherung per E-Mail an vertrag@dr-walter.com ein. Die Wartezeit gilt grundsätzlich nicht bei Unfällen und bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr für die versicherte Person.
Sie erhalten umgehend nach Abschluss Ihre Versicherungsbestätigung für Ihre Unterlagen und zur Vorlage bei Ämtern und Behörden sowie die Verbraucherinformationen und das Ärzte-Info-Ticket per E-Mail.
Nach Abschluss erhalten Sie umgehend Ihre Versicherungsbestätigung sowie die Verbraucherinformationen und das Ärzte-Info-Ticket per E-Mail. Wenn Sie keine E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte die angegebene E-Mail-Adresse und schauen in dem SPAM-Ordner nach, ob die E-Mail irrtümlich dort eingegangen ist.
Der Online-Abschluss erfolgt über eine sichere Verbindung. Wir nutzen Ihre Daten nur zur Erfüllung des Versicherungsvertrages. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Datenschutz.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu bestehenden Verträgen.
Änderungen können innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglichem Vertragsbeginn vorgenommen werden. Vor dem beabsichtigten Einreisetag genügt eine E-Mail. Wenn Sie den Versicherungszeitraum erst nach dem ursprünglich geplanten Einreisedatum ändern, benötigen wir einen Einreisenachweis (Passkopie oder Flug-/Bahnticket).
Sollte sich Ihr Programm im Ausland verlängern, können Sie die Verlängerung vor Ablauf der bestehenden Versicherung telefonisch beantragen.
T +49 (0) 2247 9194 -981
Mo - Fr: 08.00 bis 18.00 Uhr
Alternativ dazu können Sie uns auch einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail senden .
Bei Annahme des Verlängerungswunsches durch den Versicherer besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, die nach dem Antrag auf Verlängerung neu eingetreten sind. Ferner besteht bei einer Verlängerung keine Leistungspflicht für bestehende und bekannte Krankheiten, Beschwerden sowie bestehende Schwangerschaften und deren Folgen.
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge. Besteht ein Lastschriftverfahren, wird dieses gestoppt. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Bitte beachten Sie, dass eine Mindestversicherungsdauer von 1 Monat besteht.
Für eine rückwirkende Beitragserstattung benötigen wir einen Wiedereinreisebeleg, der die vorzeitige Rückkehr bestätigt (Flugticket oder Ähnliches).
Der Versicherungsschutz gilt in den Ländern der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt.
Für einen nachweisbar maximal 6-wöchigen Aufenthalt besteht während der Vertragsdauer weltweiter Schutz, auch im Heimatland. Bei einem längeren Aufenthalt besteht Leistungspflicht nur für die ersten 6 Wochen. Als Nachweise gelten Flugscheine, Eisenbahnfahrkarten oder Stempel im Reisepass.
Unser Online-Service steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Sie können mit unseren Online-Formularen eine Vertragsverlängerung beantragen oder das Einreisedatum nachtragen, Ihre Bank- und Adressangaben ändern oder Ihre Versicherung vorzeitig beenden.
Bitte
wechseln Sie zu unserem Secure Server,
um Ihre Änderung online abzuschicken.
Die häufigsten Fragen zu Zahlungen haben wir in dieser Kategorie aufgeführt.
Der Beitrag für diese Versicherung ist bei Abschluss für die gesamte Versicherungsdauer zu zahlen. Sie können zwischen folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:
a) Kreditkarte: Maestro, Mastercard, Visa, JCB, Diners, Discover oder American Express;
b) SEPA-Lastschriftverfahren;
c) Online-Bezahlsystem: eps, Klarna/SOFORT Überweisung, iDEAL oder PayPal.
Der Beitrag richtet sich nach der Dauer der Reise. Reisen Sie früher zurück als erwartet, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum. Für die Erstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Bei Ländern aus dem Euroraum:
Bei einer über einen Monat hinausgehenden Versicherungsdauer können Sie die
Versicherung auch
monatlich per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen.
Die erste Beitragsrate ist bei Versicherungsbeginn fällig, die Folgeraten jeweils zu
Beginn des Folgemonats.
Bei Zahlung per Kreditkarte setzen wir das 3-D-Secure-Verfahren ein. Es sorgt für zusätzliche Sicherheit bei Ihren Kreditkartentransaktionen und mindert das Betrugsrisiko durch Kartenmissbrauch.
Sie geben zunächst Ihre Kreditkartennummer ein. Danach wird eine Verbindung zum Kartenherausgeber hergestellt, damit Sie Ihre Identität beispielsweise mittels eines Codes dort bestätigen können. War die Authentifizierung erfolgreich, wird die Kreditkartenzahlung ausgeführt. Das 3-D Secure-Verfahren ist nicht zu verwechseln mit der Prüfnummer (CVC) Ihrer Kreditkarte.
Um das 3-D-Secure-Verfahren nutzen zu können, müssen Sie sich bei Ihrer Bank/Kreditunternehmen registrieren, dies dauert in der Regel einige Tage.
Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften. Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Wir erheben von Ihnen für nicht eingelöste Lastschriften die uns auferlegten Kosten, wenn Sie die Nichteinlösung (beispielsweise auf Grund von Widerruf, falschen Angaben oder fehlender Kontodeckung) zu verantworten haben.
Eventuell zuviel gezahlte Beiträge bekommen Sie umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Reisen Sie vorzeitig zurück, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen.
Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Schadensfall.
Als ausländischer Gast sind Sie im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung privat versichert. Die Leistungen der Krankenversicherung sind auf die akute Heilbehandlung neu aufgetretener Erkrankungen begrenzt. Bitte beachten Sie die folgenden Verhaltensregeln, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt:
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Was tun im Krankheitsfall?
Mit dem Ärzte-Info-Ticket können wir direkt mit dem Arzt oder Krankenhaus abrechnen. Wenn der Arzt dies nicht wünscht, erhalten Sie eine Rechnung. Details erfahren Sie unter: Wie werden Ihre Rechnungen erstattet?
Bitte reichen Sie Rechnungen im Original zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Schadensformular bei der DR-WALTER GmbH ein. Geben Sie dabei ein Konto an, auf das die Erstattung erfolgen soll.
Unsere Bearbeitungszeit beträgt 2 Wochen. Nach Abschluss der Bearbeitung erfolgt eine tarifliche Erstattung oder eine schriftliche Mitteilung.
Medikamente müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.
Sie erhalten die Medikamente gegen Vorlage des Rezeptes in der Apotheke. Das
Originalrezept kann danach bei uns zur Erstattung eingereicht werden.
Medikamente, die in der Apotheke ohne Rezept erhältlich sind, sind nicht
erstattungsfähig.
Bitte beachten Sie, dass Rezepte erst bearbeitet werden können, wenn uns die
dazugehörige Arztrechnung mit Diagnose vorliegt.
Bitte legen Sie bei der Aufnahme das Ärzte-Info-Ticket vor, das Sie zusammen mit der Versicherungsbestätigung erhalten haben.
Krankenhäuser setzen sich in der Regel nach der Einweisung mit uns in Verbindung und
die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Krankenhaus.
Es besteht Versicherungsschutz für die medizinische
Notfallheilbehandlung/unaufschiebbare Operationen in der
allgemeinen Pflegeklasse ohne Wahlleistungen. Handelt es sich bei der stationären
Behandlung nicht um eine Notfallbehandlung,
empfehlen wir, den konkreten Behandlungsbedarf vor Behandlungsbeginn mit unserer
Leistungsabteilung abzustimmen. So können Sie jedes Kostenrisiko vermeiden.
Bitte informieren Sie den behandelnden Zahnarzt vor Behandlungsbeginn über den Versicherungsumfang, indem Sie ihm unser Ärzte-Info-Ticket für Zahnärzte vorlegen. Bei Zahnschmerzen werden Sie der Regel sofort vom Zahnarzt behandelt. Ziel ist es dabei, den Schmerz zu stillen und den Zahn zu versorgen. Versichert ist – wie bei jeder Auslandskrankenversicherung – die Beseitigung akuter, neu entstandener Schmerzen mit einfacher Füllungstherapie (Notfallbehandlung). Weitere Details finden Sie auf der Seite: Was tun bei Zahnschmerzen?
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Wir freuen uns, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen, eine Bewertung bei Google, Facebook oder auch Trustpilot zu schreiben. So helfen Sie nicht nur uns, unseren Service weiter zu verbessern, sondern auch anderen Kunden, die auf der Suche nach der passenden Versicherung sind.
Sollten Sie noch offene Themen haben oder mit unserem Service nicht zufrieden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich an die jeweilige Fachabteilung oder die Abteilung für Beschwerdemanagement (sandra.karnstedt-panienka(at)dr-walter.com) zu wenden. Auch über unser Kontaktformular sind wir für Sie erreichbar. Weitere Informationen über Fragen zur Beschwerdebearbeitung finden Sie in unserem Impressum.
Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr